Montag, 26. April 2010

Die „Goldene Kirschblüte“

In der Vorgeschichte könnt ihr nachlesen, wie ich dazu gekommen bin, die „goldene Kirschblüte“ zu verleihen.

Bei dieser Auszeichnung sollen jene Anime-Umsetzungen (deutsche Syncho, Subs, etc.) belohnt werden, welche die japanischen Gepflogenheiten (Kultur, Gesellschaft) möglichst originalgetreu wiedergeben.

Bevor jetzt jeder mir schreibt, es gäbe bereits genug Anime-Auszeichnungen:
Ja die Anzahl Auszeichnung für animierte Produktionen aus Japan ist nicht wirklich gering. Jedoch wird oft nur der Titel selbst bewertet. Die kulturellen und gesellschaftlichen Aspekte sind dabei keine nennenswerten Kriterien.

Hinzu kommt, dass die meisten Anime-Awards Publikums-Auszeichnungen sind. Damit gewinnen auch oft Anime-Titel, welche zwar sehr schlecht umgesetzt wurden (z.B. „verwestlicht“), aber dank einer grossen Fangemeinde - dank Fansubs, Manga, etc. - trotzdem genug Stimmen für den Sieg erhielten.

Deshalb war für mich klar, dass die „goldenen Kirschblüte“ ein klarer Jury-Preis sein soll; mit nur einer kleinen Jury. Schliesslich muss auch gewährleistet werden, dass der kulturelle/gesellschaftliche Aspekt den klaren Vorrang hat und nicht die Grösse der Fangemeinde.

Deshalb schreibe ich bereits hier, dass diesen Award möglicherweise Titel gewinnen, welche bei anderen Awards keine Chancen hatten und auch kaum bekannt sind. Denn die Beurteilungskriterien sind gänzlich unterschiedlich. Während bei der deutschen Synchro viele Fans primär die Sprecherwahl und -leistung beurteilen, steht bei der „goldenen Kirschblüte“ das Skript weitaus mehr im Vordergrund. Also nicht gleich reklamieren, weil ein Titel den Award gewinnt, obwohl die Synchrosprecher überhaupt nicht überzeugten. ;-)

Derzeit bin ich noch das einzige Mitglied in der Jury. Da diese Idee bereits länger in meinem Kopf herumgeistert, musste ich irgendwann einmal anfangen und für die Auszeichnung für das Jahr 2009 ist es allerhöchste Zeit, so dass ich nicht noch weitere Mitglieder suchen konnte.
Ich hoffe, für nächstes Jahr kann ich eine kleine Jury-Gruppe präsentieren. Aber jetzt nicht gleich alle fürs „Casting“ melden. ;-)

Zudem werden die Kriterien für die Aufnahme in die Jury bestimmt einfach. Nicht nur, dass die Jury-Mitglieder für eine grössere Anzahl Anime-Titel die (deutschen!) DVDs besitzen müssen (die meisten Titel werden nun einmal nur auf DVD veröffentlicht und nicht im TV ausgestrahlt), sie müssen auch ein Verständnis bezüglich der Beurteilungskriterien besitzen, welche wie erwähnt sich von anderen Awards klar unterscheidet.

Es ist mir natürlich klar, dass für die Anime-Publisher das finanzielle Potential wichtiger ist als die kulturelle/gesellschaftliche Aspekte. Jedoch ist das „typisch Japanische“ gerade jener Punkt, welche westliche Animationsstudios nicht „kopieren“ können. Umso mehr möchte ich jenen Publisher mit diesem Award gratulieren, wenn sie kulturelle/gesellschaftliche Originalität beibehalten können, auch wenn dies - kurzfristig - möglicherweise die breite Masse nicht anspricht. Gerade den Mut dazu möchte ich belohnen.

Folgende Kategorien werden ausgezeichnet:

- „Goldene Kirschblüte“ für die beste Umsetzung bei einem Movie/OVA

- „Goldene Kirschblüte“ für die beste Umsetzung in einer TV-Serie

Aufgrund der eher kleinen Menge von OVA-Veröffentlichungen werden OVAs in der Kategorie der Movies aufgeführt. Meist werden OVAs in 1-2 DVD veröffentlicht, was einer Movie-DVD näherkommt als einem DVD-Release einer TV-Serie.

In Ausnahmenfällen wird auch eine „silberne Kirschblüte“ verliehen. Dies ist bei einem Anime-Titel der Fall, welcher etwas Besonderes anbietet, der einen tieferen Einblick in die japanische Kultur bietet, die Besonderheit jedoch nicht direkt die Beurteilungskriterien für die „goldene Kirschblüte“ betreffen.

Auf einen Negativpreis (wie die „goldene Himbeere“ am Vortag der Oscar-Verleihung) wird bis auf weiteres verzichtet. Hoffen wir, dass dies in Zukunft auch nicht nötig sein wird.

Zugelassen für die Auszeichnung sind sämtliche Anime-Titel, welche in einem bestimmten Kalenderjahr veröffentlicht werden (erstmals für das Jahr 2009). Bei der TV-Ausstrahlung zählt die Erstausstrahlung von Folge 1 (oder Prolog-Folge) und bei einer DVD-Veröffentlichung - sofern keine vorherige TV-Ausstrahlung - zählt die Veröffentlichung von Volume 1.

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